Kinder & Jugendschutz
Gemeinsam für starke Kinder
Als Ortsgruppe des SWDEC Verbandes ist es uns wichtig, Kinder und Jugendliche zu stärken, ihnen Sicherheit zu geben und ihnen mit Respekt zu begegnen.
Ob bei Gruppenstunden, Freizeiten oder Aktionen: Jedes Kind soll Schutz, Wertschätzung und Privatsphäre erfahren. Darauf legen wir als Mitarbeitende besonderen Wert. Mit Herz und Verantwortung begegnen wir den jungen Menschen, die uns anvertraut sind. Unsere Mitarbeitenden werden regelmäßig geschult, um Kinder- und Jugendschutz verantwortungsbewusst umzusetzen.
Praktische Informationen und Unterstützung zum Thema Kinder- und Jugendschutz für Eltern, Teilnehmende und Mitarbeitende finden sich auf dieser Website:
Du wurdest aufgefordert, dein Führungszeugnis vorzulegen?
So funktioniert's:
1. Formulare herunterladen
Bitte lade dir zuerst die Formulare herunter und fülle diese aus. Die Formulare können digital vorausgefüllt werden. Für die Unterschrift müssen diese ausgedruckt werden.
Formular Gebührenbefreiung herunterladen
Formular “KJS Leitlinien” herunterladen
Formular “Vollmacht zur Einsichtnahme” herunterladen
2. Führungszeugnis beantragen
Für deine ehrenamtliche Tätigkeit bei uns kannst du die Gebührenbefreiung nutzen um das Führungszeugnis kostenlos bei deiner Gemeindeverwaltung zu beantragen.
3. Termin zur Einsichtnahme durch den KJS-Beauftragten vereinbaren
Sobald du dein Führungszeugnis erhalten hast, kannst du einen Termin mit dem KJS-Beauftragen (siehe Kontaktmöglichkeiten oben) vereinbaren um die Einsichtnahme durchzuführen.
Zum Termin werden die ausgefüllten und unterschriebenen KJS Leitlinien benötigt. In diesem Dokument bestätigt der KJS-Beauftragte dann die Einsichtnahme mit Datum.
Hinweise:
- Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Einsichtnahme maximal drei Monate alt sein.
- Die Einsichtnahme ist für fünf Jahre gültig.
- Der KJS-Beauftragte fertigt keine Fotokopie des Führungszeugnisses o.ä. an. Du nimmst es nach der Einsichtnahme wieder mit.
4. Vollmacht zur Einsichtnahme bestätigen
Wir arbeiten vor Ort eng mit der Evangelischen Kirchengemeinde zusammen. Auch hier ist der Kinder- und Jugendschutz ein wichtiges Anliegen. Wir bitten daher alle Mitarbeiter mit der “Vollmacht zur Einsichtnahme” zu bestätigen, dass die Informationen aus den ausgefüllten KJS-Leitlinien an die Kirchengemeinde weitergegeben werden dürfen.
Hinweise:
- Die Vollmacht muss nicht erneuert werden.
- Du kannst die Vollmacht jederzeit widerrufen.


