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Mellau

Die Winterfreizeit der EC-Jugendarbeit Balzheim

23.01. - 25.01.2026

Los geht's am 23. Januar um 17:30 Uhr auf dem Parkplatz der Stiftungshalle Oberbalzheim. 
Am 25. Januar sind wir dann gegen 18 Uhr wieder in Balzheim an der Stiftungshalle. 

Dich erwartet ein Wochenende im wunderschönen Mellau, in Österreich. Es wird eine Bibelarbeit geben, eine tolle Gemeinschaft, Musik, Spiele, viel Spaß und hoffentlich auch etwas Schnee.
In der urigen Hütte gibt es alles, was man zum Leben braucht. Für Essen ist gesorgt (ausgenommen Snacks), wobei deine Hilfe beim kochen und spülen unerlässlich ist. Getränke sollten selbst mitgebracht werden, wenn man nicht nur Leitungswasser, Tee oder Kaffee trinken will. 
 

Kosten

13 - 17 Jahre → 50€
18 - 21 Jahre → 55€
ab 22 Jahren → 60€

Der Freizeitbeitrag bitte auf das Konto der EC-Jugendarbeit überweisen.

IBAN: DE98630910100243732007
BIC: GENODES1EHI

Anmeldeschluss ist am 18.01.2026

 

Packliste

Im Gepäck solltet ihr folgende Dinge haben:

  • dreiteilige Bettwäsche
  • Bibel + Stifte
  • Evtl. Schlitten / Ski / Snowboard
  • Krankenversicherungskarte
  • Personalausweis/Reisepass
  • Etwas Geld für Skipisten
  • Gute Laune :)
  • Getränke und Snacks
  • Und was ihr sonst so braucht

 

Bei Fragen dürft ihr euch gern bei Verena Lang (015752809908) melden.

Teilnahmebedingungen

  1. Die Anmeldung zur Winterfreizeit der EC-Jungedarbeit Balzheim erfolgt verbindlich durch das Abschicken des Anmeldeformulares, sowie Bezahlung des Freizeitpreises per Überweisung.
  2. Im Falle eines Rücktritts durch den Teilnehmer vor Reiseantritt steht dem Veranstalter unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen die Einbehaltung von 30% des Reisepreises zu. Der Veranstalter kann die Anmeldung jederzeit und ohne Begründung gegen Erstattung des vollen Reisepreises ablehnen.
  3. Den Weisungen der verantwortlichen Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten. Der Teilnehmer ist zur Beachtung der Teilnahmebedingungen und Hinweise, die ihm (auch mündlich) mitgeteilt werden, verpflichtet. Für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
  4. Der Veranstalter kann den Reisevertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Bedingungen des Veranstalters, oder gegen die Weisung der Mitarbeiter verstößt. Die Freizeitleiter sind zur Abgabe der erforderlichen Erklärung berechtigt.
    - Bei Minderjährigen nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten auf seine Kosten die vorzeitige Rückreise zu veranlassen.
    - Bei Volljährigen auf deren Kosten den Reisevertrag zu kündigen.
    In beiden Fällen behält der Veranstalter Anspruch auf den vollen Freizeitpreis.
  5. Alkoholhaltige Getränke sowie der Konsum von Tabakwaren o.Ä. sowie Drogen aller Art sind verboten.
  6. Die lückenlose Beaufsichtigung der Teilnehmer auf der Skipiste durch die Mitarbeiter kann nicht gewährleistet werden. Die Mitarbeiter werden deshalb während der für die Teilnehmer frei zur Verfügung stehenden Zeit (auf der Rodelbahn, auf der Skipiste, in der Hütte oder in der Ortschaft) von ihrer Aufsichtspflicht entbunden.
  7. Ich bin damit Einverstanden, dass Bilder und Filme, die während der Freizeit von mir entstehen, für Veröffentlichungen des SWD-EC-Verbandes genutzt werden dürfen.
  8. Mithilfe beim Kochen und Spülen wird von allen Teilnehmern erwartet.
  9. Einverständniserklärung für Minderjährige: Einverständniserklärung